Die steuerlichen Möglichkeiten von Denkmalschutz Immobilie durch Steuerberater für Bonn und Sankt Augustin absetzen lassen

Es gibt nicht mehr viele Möglichkeiten mit Investitionen effektiv Steuern zu sparen. Eine selten genutzte ist der Denkmalschutz bei Gebäuden. Egal ob in Bonn oder Umgebung. Es ist gerade dies eine der wenigen verbliebenen Chancen der steuerbegünstigten Geldanlage. Besonders im Vergleich mit Neubauten oder „normalen“ Altbauten schneiden die Möglichkeiten zur Abschreibung bedeutend besser ab.

So können Eigentümer von Immobilien die unter Denkmalschutz stehen, bei der Anschaffung von zu sanierenden, oder auch der selbst durchgeführten Sanierung, deutlich Steuern sparen. Hier können die Kosten in Form einer Abschreibung von der Steuer abgesetzt werden. Ein wichtiger Punkt, wie hoch die Denkmal-Abschreibung ausfallen kann, hängt davon ab, ob diese vermietet oder selber genutzt wird. Bei einer vermieteten Immobilie können Kosten für eine Modernisierung acht Jahre lang mit bis zu 9% geltend gemacht werden. Dies kann noch einmal auf vier weitere Jahre zu 7% verlängert werden.

denkmalschutz

Nutzten Sie die Immobilie selber, so sind es insgesamt 10 Jahre mit jeweils 9%, während hier bei Gebäuden ohne Denkmalschutz solche Aufwendungen steuerlich gar nicht geltend gemacht werden können.

Aber Achtung: Nicht alles wird gefördert. So wird die Modernisierung der Heizungsanlage, von Badezimmern und WCs unterstützt; die Neuanlage eines Gartens und der Garagenbau hingegen nicht.
Sie haben noch weitere Fragen rund um Denkmalschutz und Ihre Möglichkeiten Ihre Abschreibungsmöglichkeiten? Sie haben Fragen? Kontaktieren jetzt Sie Ihren Steuerberatung Bonn.